Hausordnung

Damit wir uns alle in unserer Schule wohl fühlen können, verpflichtet sich jedes Mitglied der Schulgemeinschaft die folgenden Regeln und Vereinbarungen einzuhalten.

0. Grundsätzliches

Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrperson anwesend, benachrichtigt der Klassensprecher die Schulleitung.

Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

1. Verhalten vor jeder Unterrichtsstunde

Schulgebäude und Klassenräume stehen den Schüler ab 7.50 Uhr offen, in den Wintermonaten (1. November bis 31. März) ab 7.30 Uhr. Schüler, die nicht zur ersten Stunde Unterricht haben, betreten das Schulgebäude erst fünf Minuten vor ihrer ersten Unterrichtsstunde.

Alle Schüler kommen pünktlich zum Unterricht. Bei einer Verspätung teilen sie den Grund unaufgefordert mit.

Im Klassensaal sind Jacken und Mäntel abzulegen sowie Mützen und Kapuzen vom Kopf zu nehmen.

Der Lehrerwechsel dient den Schülern zur Vorbereitung auf die nächste Stunde. Der Aufenthalt auf den Fluren sowie das Rennen und Lärmen im Schulgebäude (incl. Pausenhalle) sind untersagt. Die Saaltür bleibt offen.

Der Saalwechsel erfolgt leise und auf dem kürzesten Weg. Zum Unterricht in den Funktionsräumen treffen sich die Schüler an den vorgesehenen Stellen in der Pausenhalle.

2. Verhalten in den großen Pausen

Zu Beginn der großen Pausen geht jeder Schüler unverzüglich auf das Pausengelände. Schlecht-Wetter-Pausen werden angesagt. In diesem Fall halten sich die Klassen im eigenen Klassenraum auf. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und dürfen nur während der Pausen benutzt werden!

Das Schulgelände darf während der Schulzeit nur mit besonderer Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden.

Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden!

3. Verhalten nach dem Unterricht

Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler unverzüglich das Schulgelände und begeben sich nach Hause. Schüler ohne sofortige Busverbindung melden sich bei der Schulleitung und werden einer betreuenden Lehrperson zugewiesen. Dies gilt auch für Schüler der Freiwilligen Ganztagsschule“, die die 5. und/oder 6. Stunde unterrichtsfrei haben (siehe auch Aushang).

4. Verhalten gegenüber Personen

Alle am Schulleben Beteiligten gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um; das heißt im Einzelnen:

Jede Art von Gerangel, Schlägereien, Drohungen, Provokationen, beleidigenden Gesten usw. sind zu unterlassen.
Die Anweisungen der Lehrpersonen, der pädagogischen Fachkräfte sowie des Verwaltungspersonals sind zu befolgen.
Waffen jeglicher Art dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
Ebenso bleibt alles zu Hause, was bei der Benutzung auf dem Schulgelände andere gefährdet oder Sachbeschädigungen hervorruft.
Von Schülern mitgebrachte unterrichtsfremde Gegenstände (Handys, I-Pods u. ä.) dürfen im Schulgebäude und auf dem Schulhof nicht in Erscheinung treten.
Von Lehrern einbehaltene unterrichtsfremde Gegenstände (auch Handys) müssen von den Schülern am gleichen Tag ab 14 Uhr im Sekretariat abgeholt werden.
Schüler, die einem anderen einen Schaden zugefügt haben, sind zur Wiedergutmachung verpflichtet.

5. Sauberkeit in der Schule

In den Klassenräumen und auf dem Schulgelände ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.

Spucken ist untersagt!

Während des Unterrichtes sind Esswaren und Getränke in verschlossenen Behältern in der Schultasche aufzubewahren.

6. Verhalten und Umgang mit Fremdeigentum (Sachen)

Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und Arbeitsmaterialien (Tische, Stühle, Computer, Bücher usw.) sind sachgemäß und pfleglich zu nutzen

7. Gesundheit

Das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen und koffeinhaltigen Getränken oder Drogen ist untersagt.
Das gesetzliche Rauchverbot ist zu beachten.

8. Verkehrssicherheit

Fahrräder und Mofas sind auf den vorgesehenen Plätzen abzustellen. Zweiräder müssen auf dem Schulgelände geschoben werden.

9. Einhaltung und Gültigkeit der Hausordnung

Verstöße gegen diese Hausordnung ziehen Ordnungsmaßnahmen nach sich.

Die Saalordnungen der Funktionsräume, die von den Fachkonferenzen erarbeitet werden, sind Bestandteile dieser Hausordnung.