Schulsozialarbeit

Personen

Aufgaben

Die Schulsozialarbeit versteht sich als Einrichtung der Jugendhilfe im Lebensraum Schule. Sie will mit einem eigenen sozialpädagogischen Handlungsansatz Kindern und Jugendlichen Hilfen zur Lebensbewältigung anbieten.

Die Spezifik von Schulsozialarbeit besteht darin, dass sie

  • verschiedene, nach KJHG, geregelte Jugendhilfeangebote miteinander verbindet
  • mit diesem Angebotsbündel im Alltag von Kindern und Jugendlichen präsent und für alle ohne große Umstände erreichbar ist
  • mit der örtlichen Jugendhilfe vielfältig vernetzt ist
  • in alltäglicher und systematischer Kooperation mit der Schule steht

Ziele

  • Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung ihrer alltäglichen Lebensprobleme helfen
  • Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen Entwicklung fördern und zur Selbsthilfe befähigen
  • soziale Lernprozesse fördern und soziale Kompetenzen stärken
  • Schule als Lebensraum mitgestalten und mit Angeboten der Jugendhilfe zur Öffnung der Schule beitragen
  • Benachteiligung vermeiden und abbauen sowie schulisch weniger Erfolgreichen helfen, ihre Stärken zu entdecken und Lebensperspektiven zu entwickeln

Schulsozialarbeit bietet Beratung in Erziehungsfragen nach § 16 KJHG an. Wir beraten auf Wunsch Eltern unserer Schülerinnen und Schüler in Erziehungsfragen, vermitteln in Konfliktfällen zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, kooperieren mit der Elternvertretung und beraten Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulleitung in (sozial-)pädagogischen Fragen.

Angebote

  • offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler
  • thematische Angebote für bestimmte Schülergruppen
  • Beratungsangebote für einzelne Schülerinnen und Schüler