Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund mehrerer konkreter Vorfälle haben wir in der Gesamtkonferenz und Schulkonferenz und damit für unsere Schule bindend beschlossen, der unerlaubten Nutzung von Handys und E-Scootern durch folgende Maßnahmen entgegenzuwirken.
Handynutzung
Grundsätzlich ist es nach wie vor erlaubt, ein ausgeschaltetes Handy in der Schultasche mit im Klassenraum dabei zu haben.
Damit aber Schülerinnen und Schüler nicht aus Versehen ein Handy in der Jacken oder Hosentasche mitführen, bitten wir die Schülerinnen und Schüler nun jeden Morgen und bei jedem Fachraumwechsel ihr Handy herauszuholen, es ggf. auszuschalten (nicht Flugmodus, Stand-by oder lautlos) und dann in der Schultasche zu deponieren.
Nur so können wir noch mehr als bisher verhindern, dass es zu Vorfällen, wie dem Filmen und Fotografieren mit dem Handy während des Unterrichtes kommt oder Schülerinnen und Schüler während der Pause die Toiletten blockieren, um dort das Handy nutzen zu können.
Eine Nutzung des Handys ist auf dem Schulgelände auch nach Unterrichtsende untersagt, es sei denn eine Lehrkraft erlaubt dies ausdrücklich.
Wem das Deponieren in der Schultasche zu unsicher ist, für den schaffen wir zeitnah die Möglichkeit, das Handy in einem einzeln abschließbaren Handyschließfach mit eigenem Schlüssel vor Schulbeginn abzulegen und nach Schulschluss wieder abzuholen.
Besprechen Sie bitte mit ihrem Kind, ob das Handy besser zu Hause, in der Schultasche oder im Handyschließfach aufgehoben ist und geben Sie auch ggf. entsprechende PIN-Nummern zum mittäglichen Entsperren mit.
Dies bedeutet aber auch, dass wir noch deutlich strenger als bisher darauf achten, dass Handys während der Schulzeit eben nicht mehr in Jacken- oder Hosentaschen mitgeführt werden. Durch die morgendliche Aufforderung käme dies einem absichtlichen Verstoß gegen die Hausordnung gleich und kann nicht mehr als Versehen geahndet werden.
E-Scooter
Ca. zwei Wochen vor den Herbstferien kam es vor Unterrichtsbeginn zu einem heftigen Unfall mit schweren Gesichtsverletzungen beim Zusammenstoß zweier E-Scooter vor dem Schulgelände. Als Schule sind wir nicht nur für die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände zuständig, sondern auch – soweit dies von uns verantwortet werden kann – für den Schulweg, was daran zu erkennen ist, dass für Unfälle auf dem Schulweg Versicherungsschutz gilt.
Grundsätzlich ist die Nutzung von E-Scootern und das Abstellen auf dem Schulgelände natürlich erlaubt.
Aber wir weisen ausdrücklich auf die rechtlichen Grundlagen hin: E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden.
E-Scooter müssen – erkennbar an einer Plakette – haftpflichtversichert sein.
Es ist nicht erlaubt, mit E-Scootern den Bürgersteig zu nutzen.
Sie dürfen nur von einer Person und nicht zu mehreren genutzt werden.
Auf dem Schulgelände dürfen E-Scooter nur geschoben werden.
Wir werden dies kontrollieren und ggf. E-Scooter, die von jüngeren Schülerinnen und Schülern oder ohne gültige Plakette genutzt werden, nur an Erziehungsberechtigte herausgeben. Dies dient der Sicherheit ihrer Kinder. Auch Erziehungsberechtigte dürfen sich nicht über die Rechtslage hinwegsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Valentina Trützschler
